Für Ihren Lebensunterhalt etc. können Sie bei bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen.Die unten aufgeführten Förderungsmaßnahmen stehen unter dem Vorbehalt, dass ständig Änderungen der Förderbedingungen eintreten können. Zur Finanzierung des Schulbesuchs können Sie Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG in Anspruch nehmen (Meister-BaföG). Förderfähige Kosten sind bei Vollzeitmaßnahmen (Fachschule) u.a. die des Lebensunterhaltes als Zuschuss und als Darlehen. Evtl. kann auch ein Zuschuss für Kinderbetreuungskosten (für Alleinerziehende) gewährt werden. Informieren Sie sich hierüber rechtzeitig beim Amt für Ausbildungsförderung Ihres Landkreises.
Auch durch die Begabtenförderung (berufliche Bildung) ist eine finanzielle Zuwendung möglich. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Handwerkskammer. Weiterhin ist es möglich, Bundesausbildungsförderung BAfÖG in Anspruch zu nehmen. Informationen und Anträge: beim Amt für Ausbildungsförderung Ihres Landkreises. Auf den BAföG-Internet-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung können Sie sich einen Überblick über das Ausbildungsförderungsgesetz verschaffen, Regelungen, Beispiele und Gesetzestexte nachschlagen, die nötigen Informationen für die Antragstellung erhalten und das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung ermitteln.